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uniQue
NFSU Noob
Anmeldung: 24.11.2004
Beiträge: 13
Wohnort: Siegen |
ja die dinger gitbs mit einem teielgutachten was dir allerdings null bringt... von daher viel wind um nix.
habe bei mir selber eine drunter zwar verboten , für sommerliche burgerking parkplatz abende allerdings pflicht  _________________ ~get low~
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10.12.2004 20:39:31 |
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Gast
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und nachher is das Geschrei gross wenns auto stillgelegt wurde...
ABE heisst "Allgemeine Betriebs Erlaubnis"
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10.12.2004 21:00:12 |
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ElKurt0
NFSU Amateur

Anmeldung: 29.08.2004
Beiträge: 44
Wohnort: Ruhrstadt |
0850? heißt das net 0815 ?! ^^
Egal, tut nix zur sache, ich weiss, was du meinst!
Und du hast recht!
@uniQue: welcher BK isset denn? In so kleinen Großstädten wie hier in Bottrop sieht man sowas (leider!!!) fast nie, zudem ist auch zu allem überfluss die bull... äh, die polizeizentrale DIREKT gegenüber!
@mcColin: Ja, es ist, wie schon andere sagten hier, ALLES verboten, was irgendwie leuchtet. Ich frage mich nur, wie die Trucker das machen , die ich jeden tag sehe, die mit blauen LEDs im Cockpit täglich hunderte kms runterrasseln, und allem anschein nach net gepackt/bestraft werden dafür. Ihre Fleppe ist schießlich ihr Lebensunterhalt, da würde ICH nix riskieren!
Ich hab mal gehört, dass Mercedes oder BMW sich so eine Einstiegsleuchte patentieren ließ, weiss aber net, an welchen Fahrzeug die jetzt tatsächlich dran ist. Der kleine Bürger DARF sowas aber trotzdem nicht! Da kommt dann der TÜV oder die Grünen mit ihrem erhobenen Zeigefinger und sagen "du du du, böse, böse!"
Ist echt affig. Ich glaube nicht, dass son paar Prolls mit Unterbodenbeleuchtung den Verkehr beeinträchtigen! Ist zwar n Hingucker, aber wenn es erstmal erlaubt ist und es jeder hat, dann guckt eh keiner mehr.
Und mit dem Blenden, das ist auch kein Prob, da kann man so Tests machen wie Beispielsweise am auspuff (dezibel), bloss diesmal am Unterboden in Lux gemessen! ^^
Hachja - Deutschland, der Paragraphenstaat! *seufz*
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11.12.2004 02:29:24 |
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Spoon
NFSU Newbie
Anmeldung: 11.12.2004
Beiträge: 2
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deine beleuchtung ohne jegliche beilagen ist logischerweise verboten
allerdings gibt es auch neonröhren die ein e-prüfzeichen hab, so wie alle leuchtartikel im kfz bereich auch ein e-prüfzeichen besitzen, und eben nur diese lichter in verbindung mit diesem prüfzeichen, dürfen an oder in dein auto verbaut werden, das betrifft jetzt unterbodenbeleuchtung, wie fußraumbeleuchtung oder ähnlichem.
ob diese der tüv im fahrzeugschein einträgt, hängt vom jeweiligen prüfer ab, nur wenn du z.b. tüv machen musst, und der prüfer die röhren unter dem auto ohne prüfzeichen sieht, wird er dir auch keinen tüv stempel geben, selbst wenn am auto selbst alles in ordnung ist, da mit deinen röhren das auto nicht mehr "verkehrssicher" ist, nicht aber, wenn sie dieses prüfzeichen auf den röhren besitzen.
und wenn überhaupt ist diese beleuchtung nur als einstiegshilfe möglich, selbst nahmhafte hifi firmen bauen in ihre kundenautos nur die beleuchtung, die eben als einstiegshilfe dient.
schönen gruß
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11.12.2004 12:28:15 |
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Gast
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Kinder... ihr seht das Ganze immer aus der Ego Perspektive.
Seht es mal aus der anderen Perspektive. Wenn es erlaubt wäre, dann würden die Proleten doch noch weiter gehen und versuchen wieder was illegales ranzubauen und das mit irgendwelchen "IndividualisierungsIdeen" begründen. Dann fährste eines Nachts bei Nebel um 5 heim von der Disco und auf der Landstrasse kannste vor Nebel eh nix sehen und auf einmal wird alles hell und dir kommt nurnoch ein Lichtball entgegen, aber mit roten Lichtern... du weisst nicht ob da jetzt einer bremst oder was das sonst ist. Am besten noch mit nachgebautem Xenon das viel zu hell is und dich volle Kanne blendet... nachher landest DU im Graben und der ander kommt rotzfrech "wenn du nicht fahren kannst, solltest zuhause bleiben, bei mir is alles legal am Auto"
Und mit Prüfzeichen und Einzeleintragung bekommste die Neons auch in den Schein! kostet dich nur
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11.12.2004 13:00:46 |
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McColin
NFSU King

Anmeldung: 22.11.2004
Beiträge: 305
Wohnort: Dortmund |
das der krempel seine siegel hat is klar,da sind noch mehr siegel drauf die keiner brauch un nichts aussagen nur um sie besser verkaufen zu können, "da gugg,da sind alle siegel und prüfzeichen - kannste alles dran bauen ohne stress zu bekommen" unnütz,weil der tüv das wieder anders sieht,das man so ziemlig alles eingetragen bekommt is auch klar,ich hab radkästen gezogen un fahrwerke eingebaut wo diverse reifen garnet dran dürfen,is nur ne frage des geldes,auch mototrhaubenverlängerung "böser blick" so tief das die linse keinen zweck mehr erfüllt,auch nur ne kostenfrage.es is fast alles machbar.
bei ner ubb isses ähnlich aber die sheriffs sin da ganz rattig un legen deine karre still.die pissen dir ins gesicht un un haun die stvzo um die ohren,von felgen etc. ham die keine ahnung,der grossteil zumindest.
deswegen wollt ich ja nur wissen ob einer von den dingern auf der motorshow gehört hat,als einstiegsleuchte.
mich lenkt es ja auch ab wenn vor mir ein gt3 oder ein 360 rumheizt oder eine gutaussehende perle auf dem bürgersteig daher läuft ^^ _________________
letztes update:
12.05.05
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11.12.2004 13:23:02 |
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ElKurt0
NFSU Amateur

Anmeldung: 29.08.2004
Beiträge: 44
Wohnort: Ruhrstadt |
also MIR persönlich sind die seitlichen markierungsleuchten total schnuppe, und der bodenabstand erst recht. was soll das gesetz überhaupt bewirken ,dass den bodenabstand vorschreibt?
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13.12.2004 18:33:00 |
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Gast
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tja was machst du wenn wegen einer Baustelle ein 5cm Brett auf der Strasse liegt, dass ein Kabel absichert ? anhalten und umdrehen weil du ned drüberkommst mit deinem Auto ? und damit den ganzen Verkehr behindern ?!
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13.12.2004 19:35:54 |
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ElKurt0
NFSU Amateur

Anmeldung: 29.08.2004
Beiträge: 44
Wohnort: Ruhrstadt |
Ich fahr n auto, was da gut drüberkommt ^^
und was hat das jetzt mit den seitlichen markierungsleuchten zu tun??? die kann man ja anbringen wo man will ,egal wie tief der wagen auf der straße liegt
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13.12.2004 19:59:12 |
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